Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1  Vertragsgrundlage und Geltungsbereich

1. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Schneider Software. Sollen Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen Vertrag mit einbezogen werden, ist dies schriftlich festzuhalten. 
2. Gegenüber Kunden, die Unternehmen im Sinne des §§ 14, 310 BGB sind (UNTERNEHMEN), gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Verträge mit diesen, ohne dass es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.

 

§ 2  Vertretungsmacht von Angestellten und Lieferpersonen

Angestellte sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche Zusicherungen abzugeben oder mündliche Zusätze oder Änderungen des Vertrages mit Kunden zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt. Lieferpersonen oder sonstige aufgrund, im Rahmen oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages für uns auftretende Personen besitzen keinerlei Vertretungsmacht.

 

§ 3  Preise und Angebote

1. Preisangaben in Angeboten basieren auf Preisangaben unserer Lieferanten und unterliegen zum Teil Wechselkursschwankungen, auf die wir keinen Einfluss haben und die oftmals nicht absehbar sind. Verbindliche Angaben über die Gültigkeit angebotener Preise lassen sich daher erst am Tage der Bestellung machen. Angebote gelten in der Regel in der Kalender-Woche, in der sie gemacht wurden, andernfalls ist die Gültigkeit auf dem Angebot vermerkt. Auf die Lieferfähigkeit einzelner Artikel durch unsere Lieferanten haben wir keinen Einfluss, Aussagen über die sofortige Lieferfähigkeit oder einen voraussichtlichen Liefertermin lassen sich daher ebenfalls erst am Tage der Bestellung treffen. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Auftragsbestätigung zustande. Da wir grundsätzlich mit den marktführenden, großen Distributoren zusammenarbeiten, sind gängige Artikel in der Regel sofort lieferbar, das heißt innerhalb von ca. 4 Arbeitstagen nach Bestellung beim Kunden. Aufgrund der vorgenannten Umstände sind Preise, Liefertermine und Angebote - gleich wo und wie sie angegeben sind - grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, im Angebot wäre ausdrücklich etwas anderes garantiert.
2.
In Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene produktbeschreibende Angaben, sowie öffentliche Äußerungen von uns oder von Herstellern sind nicht verbindlich, es sei den die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit der Ware mit dem Kunden vereinbart oder der Kunde kann sie aufgrund der öffentlichen Äußerungen erwarten. 
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Flussdiagrammen, Quellcodes, Datenträgern und sonstigen Unterlagen und Gegenständen, die nicht zum Liefergegenstand als solchem oder zum vereinbarten Lieferungs- oder Leistungsumfang gehören, behalten wir uns unsere  Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer  Weitergabe an Dritte bedarf es unserer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung.
4.
Abweichungen von vereinbarten Produkteigenschaften berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsgemäßen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns garantiert oder zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaften für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.

 

§ 4  Lieferung und Lieferzeiten

1. Wir liefern grundsätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Rechner-Komplettsysteme (bestehend aus Rechner, Bildschirm und Drucker) werden auf Wunsch Vorort aufgestellt und gemäß Aufwand berechnet. Das Betriebssystem (sofern es mit dem Komplettsystem gekauft wurde) wird dabei in der Regel vorinstalliert. Eine detaillierte Softwareanpassung und Installation von Standardsoftware wird von uns nach Absprache durchgeführt und gemäß Aufwand berechnet. Beim Anwender vorhandene Software wird nur bei Vorlage einer gültigen Lizenz installiert.
2. Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei höherer Gewalt (Verkehrsstockungen und -behinderungen, Rohstoffmangel, Mangel an Verkehrsmittel, Streik, Krieg, usw.). Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden. Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen ausgeschlossen.
3. Wir sind gegenüber UNTERNEHMEN zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, wobei zu berücksichtigen ist, dass auf den Beschaffungsmärkten häufig Engpässe entstehen.

 

§ 5  Versand und Gefahrtragung

1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlässt. Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus. Verzögert sich die Absendung oder Lieferung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht.
Diese Gefahrübergangsbestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung, entgeltlicher Serviceleistung oder Ersatzlieferungen an den Kunden.

2. Auf Verlangen des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten gegen die von ihm bezeichneten Risiken - soweit mit für uns mit zumutbarem Aufwand möglich -  versichert.

 

§ 6  Abnahmeverweigerung

Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann ihm der Verkäufer eine angemessene Frist zu Abnahme setzen.
Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

 

§ 7  Eigentumsübergang und -vorbehalt

1. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.
2. Der Käufer ist verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht oder ähnliches) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Dies gilt gemäß § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag.
3. Dauert der Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalten geltend zu machen.
4. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, darf er die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherheitsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.
5. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, tritt er zur Sicherung unserer Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - schon jetzt von seinen Forderungen aus Lieferungen in denen unsere Vorbehaltsware enthalten ist, jeweils den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis einschließlich Umsatzsteuer für die enthaltene Vorbehaltsware entspricht.
6. Ist der Kunde UNTERNEHMEN, hat er uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierzu trägt der Kunde, wenn die Intervention erfolgreich war, jedoch beim Beklagten als Kostenschuldner die Zwangsvollstreckung vergeblich versucht wurde. 
7. Ist der Kunde UNTERNEHMEN und wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit einer anderen beweglichen Sache derart verbunden, dass beide wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache werden, so ist der Kunde verpflichtet uns anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Sache Miteigentum an der neuen Sache zu verschaffen.

 

§ 8  Garantie und Gewährleistung

1. Für bei uns gekaufte Ware übernehmen wir die Garantieleistungen während der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, falls die Ware Mängel im Sinne vom § 459 BGB aufweist. Dabei leisten wir Ersatz oder bessern nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die dritte Nachbesserung fehlschlägt, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Das Recht des Käufers, Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) zu verlangen, ist ausgeschlossen. Der Käufer hat lediglich Anspruch auf Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat dabei die Ware in Originalverpackung und mit sämtlichem, zur Feststellung des Garantieanspruches erforderlichen Zubehörs, bei uns anzuliefern. Auf Wunsch wird die Ware auch von uns beim Kunden abgeholt, die uns dabei entstehenden Fahrt- und Arbeitskosten werden gemäß Aufwand in Rechnung gestellt. Kann der Kunde weder die Originalverpackung noch eine andere gleichwertige Verpackung vorweisen, wird eine Verpackung durch uns gestellt. Die Kosten hierfür werden dem Kunden weiterberechnet. Dies betrifft insbesondere Garantieleistungen, für die die Ware von uns an die vom Hersteller benannte Serviceadresse eingeschickt werden muss. Eine kostenfreie Lieferung von Waren zum Kunden begründet keinen Anspruch auf eine Vor-Ort-Garantie durch uns, diese gilt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich mit uns vereinbart wird. Nach erfolgter Reparatur steht die Ware für den Kunden bei uns zur Abholung bereit, auf Wunsch werden wir entsprechend der Vorgehensweise bei der Abholung die Ware kostenpflichtig zum Kunden bringen und neu installieren. Zur Geltendmachung jeglicher Garantieansprüche hat der Kunde uns einen Kaufnachweis und eine detaillierte Beschreibung des auftretenden Fehlers schriftlich vorzulegen. Zeitpunkt des Beginns eines Garantieanspruches ist der Tag der Lieferung unseres Lieferanten, spätestens jedoch der Tag der Lieferung an den Kunden.
Bei Verzögerungen der Auslieferung der Waren an den Kunden, die der Kunde zu vertreten hat, gilt die Ware vier Arbeitstage nach Bestellung bei uns als geliefert.  
2. Ist der Kunde UNTERNEHMEN hat er die Ware unverzüglich - soweit zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich und  - soweit zumutbar - substantiiert geltend zu machen. 
3. Ist die Ware mangelhaft und der Kunde UNTERNEHMER, sind wir abweichend von § 439 Abs. 1 BGB nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt.
4. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten nachzuweisen.
5. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Ware sind nach Maßgabe unserer Haftungsbestimmungen (siehe unten) grundsätzlich ausgeschlossen.

 

§ 9  Herstellergarantie

Eine Herstellergarantie begründet einen über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinausgehenden Anspruch des Kunden auf die Beseitigung von Material- und Herstellungsfehlern gegenüber dem Hersteller der Waren. In der Regel hat der Kunde diese Herstellergarantie zusammen mit dem Kaufnachweis direkt beim Hersteller geltend zu machen. Er trägt dabei die Versandkosten bis zu der vom Hersteller im entsprechenden Handbuch genannten Serviceadresse. Bei über uns abgewickelten Herstellergarantieansprüchen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr zuzüglich Versandkosten nach Aufwand. Hinzu kommen eventuelle Kosten für Verpackungsmaterial, sofern dieses nicht vom Kunden gestellt wird. Alle uns bei der Abwicklung einer Herstellergarantie entstehenden Kosten durch Fremdfirmen werden wir dem Kunden direkt weiterberechnen. Ebenso wie bei der gesetzlichen Gewährleistung ist die Ware zur Abwicklung einer Herstellergarantie vom Kunden bei uns anzuliefern und nach erfolgter Reparatur in unseren Räumen abzuholen. Bei Abholung und Anlieferung durch uns werden wir dem Kunden Fahrt- und Arbeitskosten nach Aufwand in Rechnung stellen. Zeitpunkt des Beginns einer Herstellergarantie ist je nach Herstellervorgaben das auf der Ware aufgedruckte Produktionsdatum oder das Datum der Rechnung des Distributors an uns. Der Zeitpunkt der Warenlieferung an den Kunden ist dabei ohne Bedeutung.

 

§ 10  Garantieverlängerung

Die meisten Distributoren bieten eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bzw. einer Herstellergarantie an. Dabei erfolgt ein prozentualer Aufschlag auf den Preis der Ware, den wir direkt an den Kunden weiterberechnen. Der Wunsch einer Garantieverlängerung auf drei, vier oder mehr Jahre muss uns spätestens bei der Bestellung der Waren mitgeteilt werden, eine nachträgliche Garantieverlängerung ist in der Regel nicht möglich. Die Abwicklung einer Garantieverlängerung erfolgt grundsätzlich durch uns, die uns entstehenden Kosten werden wir dabei gemäß der Verfahrensweise bei einer Herstellergarantie dem Kunden in Rechnung stellen.

 

§ 11  Haftung und Gerichtsstand

1. Die Haftung des Verkäufers ist für den Fall der einfachen oder leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.
2. Wir haften nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt eintreten.
3. Erfüllungsort für alle sich ergebenden Verbindlichkeiten und
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Karlsruhe.
Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen.
4. Für den Fall, dass der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist der Gerichtsstand Karlsruhe. Dies gilt auch, falls der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

§ 12  Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Preis versteht sich ab unseren Räumen, ohne Anlieferung, Verpackung, Versicherung oder sonstigen Nebenleistungen, es sei den, es wurde dem Kunden schriftlich etwas abweichendes zugesichert.
Zahlungen an das Verkaufspersonal befreien nur dann von einer Verbindlichkeit, wenn der Zahlungseingang über die EDV-Anlage des Verkäufers quittiert wird. Rechnungen sind - sofern nichts anderes angegeben - sofort und rein netto ohne Abzüge zahlbar. Gegenüber UNTERNEHMEN versteht sich der Preis netto.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet unbare Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Tut er dies doch, erfolgt die Annahme stets nur zahlungshalber.
Ausschließlich der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten des Käufers vorzunehmen. Eventuell anderslautende Bestimmungen des Käufers sind ungültig.
Wird die Zahlungsfrist um mehr als 14 Tage überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in angemessener Höhe zu bezahlen.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

 

§ 13  Export  

1. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden ggf. genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, bzw. bei den aus den USA importierten Produkten den entsprechenden Bestimmungen der USA. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig bei den zuständigen Behörden informieren. 
2. Es obliegt in jedem Fall dem Kunden, in eigener Verantwortung, notwendige Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert. Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte mit oder ohne Kenntnis von uns, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen uns gegenüber.

 

§ 14  EG-Einfuhrumsatzsteuer

Jegliche Haftung von uns aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von unserer Seite nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Uns obliegt keine Pflicht zur Überprüfung von diesbezüglichen Kundenangaben.

 

§ 15  Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts.

 

§ 16  Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

 


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