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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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§
1 Vertragsgrundlage 1.
Der
Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der
hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte
Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Schneider Software. Sollen
Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einen
Vertrag mit einbezogen werden, ist dies schriftlich festzuhalten. |
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§ 2 Vertretungsmacht von Angestellten und Lieferpersonen Angestellte sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche Zusicherungen abzugeben oder mündliche Zusätze oder Änderungen des Vertrages mit Kunden zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt. Lieferpersonen oder sonstige aufgrund, im Rahmen oder bei Gelegenheit der Erfüllung des Vertrages für uns auftretende Personen besitzen keinerlei Vertretungsmacht. |
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§
3 Preise
und Angebote 1.
Preisangaben
in Angeboten basieren auf Preisangaben unserer Lieferanten und unterliegen
zum Teil Wechselkursschwankungen, auf die wir keinen Einfluss haben und
die oftmals nicht absehbar sind. Verbindliche Angaben über die Gültigkeit
angebotener Preise lassen sich daher erst am Tage der Bestellung machen. Angebote gelten in der Regel in der Kalender-Woche, in der sie gemacht
wurden, andernfalls ist die Gültigkeit auf dem Angebot vermerkt. Auf die
Lieferfähigkeit einzelner Artikel durch unsere Lieferanten haben wir
keinen Einfluss, Aussagen über die sofortige Lieferfähigkeit oder einen
voraussichtlichen Liefertermin lassen sich daher ebenfalls erst am Tage
der Bestellung treffen. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen,
mündlichen oder fernmündlichen Auftragsbestätigung zustande. Da wir grundsätzlich mit den marktführenden, großen
Distributoren zusammenarbeiten, sind gängige Artikel in der Regel sofort
lieferbar, das heißt innerhalb von ca. 4 Arbeitstagen nach Bestellung
beim Kunden. Aufgrund der vorgenannten Umstände sind Preise,
Liefertermine und Angebote
- gleich wo und wie sie angegeben sind - grundsätzlich freibleibend und
unverbindlich, es sei denn, im Angebot wäre ausdrücklich
etwas anderes garantiert. |
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§ 4 Lieferung und Lieferzeiten 1.
Wir
liefern grundsätzlich zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Rechner-Komplettsysteme (bestehend aus Rechner, Bildschirm und
Drucker) werden auf Wunsch Vorort aufgestellt und gemäß Aufwand
berechnet. Das
Betriebssystem (sofern es mit dem Komplettsystem gekauft wurde) wird dabei
in der Regel vorinstalliert. Eine detaillierte Softwareanpassung und Installation von
Standardsoftware wird von uns nach Absprache durchgeführt und gemäß
Aufwand berechnet. Beim Anwender vorhandene Software wird nur bei Vorlage
einer gültigen Lizenz installiert. |
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§ 5 Versand und Gefahrtragung
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung und der
Versendung geht in allen Fällen auf den
Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder
Lagerräume des Verkäufers verlässt. Dies gilt auch bei Lieferung frei
Haus. Verzögert sich die Absendung oder Lieferung der Ware aus einem
Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr
bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von seinem Zurückbehaltungsrecht
Gebrauch macht. |
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§ 6 Abnahmeverweigerung Verweigert
der Käufer die Abnahme der Ware, so kann ihm der Verkäufer eine
angemessene Frist zu Abnahme setzen. |
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§ 7 Eigentumsübergang und -vorbehalt 1.
Das
Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über,
wenn sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer
erfüllt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem
Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden
ist. |
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§
8 Garantie
und Gewährleistung 1.
Für bei uns gekaufte Ware übernehmen wir die Garantieleistungen während
der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, falls die Ware Mängel im Sinne
vom § 459 BGB aufweist. Dabei leisten wir Ersatz oder bessern nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die
dritte Nachbesserung fehlschlägt, stehen dem Käufer die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche zu. Das Recht des Käufers, Rückgängigmachung
des Kaufes (Wandlung) zu verlangen, ist ausgeschlossen. Der Käufer hat
lediglich Anspruch auf Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises. |
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§
9 Herstellergarantie Eine
Herstellergarantie begründet einen über die gesetzliche Gewährleistungspflicht
hinausgehenden Anspruch des Kunden auf die Beseitigung
von Material- und Herstellungsfehlern gegenüber dem Hersteller der
Waren. In der Regel hat der Kunde diese Herstellergarantie zusammen mit
dem Kaufnachweis direkt beim Hersteller geltend zu machen. Er trägt dabei
die Versandkosten bis zu der vom Hersteller im entsprechenden Handbuch
genannten Serviceadresse. Bei über uns abgewickelten
Herstellergarantieansprüchen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr zuzüglich Versandkosten nach Aufwand. Hinzu kommen
eventuelle Kosten für Verpackungsmaterial, sofern dieses nicht vom Kunden
gestellt wird. Alle uns bei der Abwicklung einer Herstellergarantie
entstehenden Kosten durch Fremdfirmen werden wir dem Kunden direkt
weiterberechnen. Ebenso
wie bei der gesetzlichen Gewährleistung ist die Ware zur Abwicklung einer
Herstellergarantie vom Kunden bei uns anzuliefern und nach erfolgter
Reparatur in unseren Räumen abzuholen. Bei Abholung und Anlieferung durch
uns werden wir dem Kunden Fahrt- und Arbeitskosten nach Aufwand in
Rechnung stellen. Zeitpunkt des Beginns einer Herstellergarantie ist je
nach Herstellervorgaben das auf der Ware aufgedruckte Produktionsdatum
oder das Datum der Rechnung des Distributors an uns. Der Zeitpunkt der
Warenlieferung an den Kunden ist dabei ohne Bedeutung. |
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§
10
Garantieverlängerung Die
meisten Distributoren bieten eine Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
bzw. einer Herstellergarantie an. Dabei erfolgt ein prozentualer Aufschlag
auf den Preis der Ware, den wir direkt an den Kunden weiterberechnen. Der
Wunsch einer Garantieverlängerung auf drei, vier oder mehr Jahre muss
uns spätestens bei der Bestellung der Waren mitgeteilt werden, eine
nachträgliche Garantieverlängerung ist in der Regel nicht möglich. Die Abwicklung
einer Garantieverlängerung erfolgt grundsätzlich durch uns, die uns
entstehenden Kosten werden wir dabei gemäß der Verfahrensweise bei einer
Herstellergarantie dem Kunden in Rechnung stellen. |
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§
11 Haftung 1.
Die
Haftung des Verkäufers ist für den Fall der einfachen oder leichten
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer
gegen das Risiko
von Mängelfolgeschäden absichern sollen. |
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§
12 Zahlungsbedingungen Der
vereinbarte Preis versteht sich ab unseren Räumen, ohne Anlieferung,
Verpackung, Versicherung oder sonstigen Nebenleistungen, es sei den, es
wurde dem Kunden schriftlich etwas abweichendes zugesichert. |
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§ 13 Export 1.
Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden ggf.
genehmigungspflichtig und unterliegt den Außenwirtschaftsvorschriften der
Bundesrepublik Deutschland, bzw. bei den aus den USA importierten
Produkten den entsprechenden Bestimmungen der USA. Der Kunde muss sich
über diese Vorschriften selbständig bei den zuständigen Behörden
informieren. |
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§ 14 EG-Einfuhrumsatzsteuer Jegliche Haftung von uns aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von unserer Seite nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Uns obliegt keine Pflicht zur Überprüfung von diesbezüglichen Kundenangaben. |
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§ 15 Anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts. |
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§ 16 Nichtigkeit einzelner Klauseln Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, an Stelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. |
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